Stadtkern V
Mit dem Förderprogramm Stadtkern V zur städtebaulichen Erneuerung konnten bereits über 64 Wohneinheiten im Stadtkern saniert werden und tragen nun in entscheidendem Maße zum attraktiven Erscheinungsbild der Markgröninger Innenstadt bei.
Dieses attraktive Programm soll nun im kommenden Jahr aufgestockt werden. Neben dem weiterhin bestehenden Interesse seitens der EigentümerInnen der förderfähigen Immobilien kann auch die vor Kurzem begonnene Sanierung des Kirchplatzes von dieser Förderung profitieren.
Daher unterstützen wir die Fortschreibung des Förderprogramms von Land und Stadt sehr gerne.
Bürgermeisterwahl
Die Bürgermeisterwahl findet am 20. Februar 2022 statt. Die Bewerbungsfrist beginnt am 19.11.2021 und endet – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben – am 24.01.2022. Der Gemeindewahlausschuss – dem neben dem Bürgermeister als Vorsitzendem je ein Vertreter aus den im Gemeinderat beteiligten Fraktionen angehört – leitet die Gemeindewahlen und stellt das Wahlergebnis fest.
Alle Bewerber haben die Möglichkeit, sich am Dienstag, 08.02.2022 in der Stadthalle in Markgröningen und am Donnerstag, 10.02.2022 in der Turn- und Festhalle in Unterriexingen der Öffentlichkeit vorzustellen. Aus dem Gremium wurde angeregt, die öffentliche Vorstellung auch als Online-Format anzubieten.
Öffentliche Wasserversorgung / Abwasserbeseitigung – Satzungsänderung
Die Satzungen für die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und die Erschließungsbeitragserhebung müssen um die neuen Gebietsarten „Dörfliches Wohngebiet“ (MDW) und Urbanes Gebiet (UE) erweitert werden. Dies wurde einstimmig so beschlossen.
Ausbau der Jahnstraße
Im Zusammenhang mit der Sanierung der Kanal- und Wasserleitungen wird die Jahnstraße ausgebaut. Hierfür wird eine Planung vorgelegt und der Baubeschluss erteilt.
Anpassung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Grabenstraße – Benzberg“
Nachdem das Gebiet untersucht wurde und nun ein Lärmgutachten vorliegt, schlägt die Verwaltung vor, den Bebauungsplan entsprechend der Ergebnisse anzupassen. Dies birgt unter anderem die Gefahr, dass der Betrieb der Stadthalle nach 22 Uhr nur noch eingeschränkt möglich wäre. Wichtig bei der Neuplanung eines Gebietes ist aber eine Verträglichkeit der Neubebauung mit den bestehenden Gegebenheiten. Hierzu gehört zum Beispiel auch der Schutz des bestehenden Gewerbes oder kultureller Einrichtungen. Die GAL stimmt der Vorlage nicht zu.
Interimskita Unterriexingen
Am Standort Jahnstraße soll noch in diesem Jahr eine Interimskita errichtet werden. Dies kann erfreulicherweise deutlich günstiger geschehen als es in der Kostenschätzung vorgesehen war. Aufgrund einer noch fehlenden Baugenehmigung wird die Interimskita noch vor der Errichtung der Parkplatzerweiterung errichtet; mit dem Bau des Parkplatzes kann aber vermutlich noch im Januar begonnen werden.
Der Vergabe der Interimskita und der entsprechenden Kostenfortschreibung stimmen alle Fraktionen einstimmig zu.
Gewässerökologisches Gutachten Glems
Ein Großteil des Glemswassers besteht aus Einleitungen aus den anliegenden Gemeinden, z.B. aus Regenüberlaufbecken und Kläranlagen. Um hierfür eine Zulassung zu erhalten, ist es notwendig, ein gewässerökologisches Gutachten zu erstellen. Dies wird gemeinsam von den anliegenden Gemeinden erstellt. Markgröningen muss sich mit ca. 32.000 Euro an der Erstellung des Gutachtens beteiligen.
Bündelausschreibung Strom
Die Gemeinde Markgröningen bezieht Strom zu günstigen Preisen, die der Gemeindetag in einer Bündelausschreibung vergibt. Die Verwaltung schlägt vor, an der Ausschreibung zum Bezug von Ökostrom teilzunehmen. Die GAL unterstützt den Bezug von Ökostrom – schön, dass alle Beteiligten mittlerweile umgedacht haben.
Fraktion der GAL