Stadtbahn im Landkreis Ludwigsburg
Auf gemeinsamen Antrag aller Fraktionen im Gemeinderat wurde das Thema Stadtbahn auf die Tagesordnung gesetzt. Herr Pfrommer vom Landratsamt Ludwigsburg stellte daher den aktuellen Sachstand vor. Im Jahr 2019 wurde beschlossen, einen Zweckverband zu gründen, um die Reaktivierung der Bahn voranzutreiben. Dieser Zweckverband wurde im Herbst 2020 gegründet. Bis es zur tatsächlichen Reaktivierung der Bahnlinie kommen kann, sind noch zahlreiche Zwischenschritte zu durchlaufen, die vom Verkehrsministerium vorgegeben sind. Wenn es eine Reaktivierung nach EBO wird – was vorgesehen ist – können sehr hohe Fördermittel von Bund und Land abgerufen werden.
Für die Stadtentwicklung Markgröningens ist es sehr wichtig, dass der Zweckverband baldmöglich eine Entscheidung über den Verlauf des Schwieberdinger Asts trifft, da hiervon die künftige Flächennutzungsplanung abhängig ist. Es stellt sich zudem die Frage, ob die Schritte zur Reaktivierung der Bahn für das gesamte Projekt insgesamt durchlaufen werden müssen, oder ob es möglich ist, den Abschnitt zwischen Markgröningen und Ludwigsburg als einen „Bauabschnitt“ herauszulösen, um eine schnellere Umsetzung zu ermöglichen. Laut Herrn Pfrommer soll es so gehandhabt werden, dass die Planungsschritte, die länger dauern, nicht die Schritte, die schneller realisierbar sind, blockieren, sondern mehr oder weniger parallel angegangen werden. Es fehlt allerdings eine Zeitschiene, wann diese einzelnen Planungsschritte konkret umgesetzt werden. Aus Sicht der GAL – und auch anderer Fraktionen – ist der Eindruck entstanden, dass diese Planungen die Bevölkerung immer weiter „vertrösten“, aber nichts Konkretes passiert. Es sind sichtbare Zeichen notwendig, wie zum Beispiel Abholzungsarbeiten entlang der Gleisführung oder der Bau der benötigten Brücke.
Antrag der GAL-Fraktion: Kreuzung am Ostertor
Es ist sehr zu begrüßen, dass wir mittlerweile das Radkonzept mit wichtigen Brennpunkten verabschiedet haben. Zusätzlich müssen aber auch Verkehrsachsen betrachtet werden. Ein Schritt in diese Richtung ist die Gestaltung der Kreuzungssituation Grabenstraße-Ostergasse-Bahnhofstraße. Hier wünschen wir uns eine Verbesserung der Verkehrssituation, damit Fußgänger und Radfahrer sicher und gefahrlos queren können. Der Antrag wird einstimmig zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Technik verwiesen; dort wird er gemeinsam mit dem Radkonzept beraten, um keine Zeit zu verlieren.
Haushaltserlass 2021
Der Haushalt wurde ohne Einschränkungen von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt. Dennoch muss dringend – auch mit Hilfe der Arbeit der Haushaltsstrukturkommission – an Lösungsmöglichkeiten gearbeitet werden, wie die Haushaltslage langfristig verbessert werden kann.
Ermittlung der Ermächtigungsüberträge 2020
Gelder, die im Haushalt für Investitionen im laufenden Jahr vorgesehen sind, aber nicht abgerufen wurden, können ins nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Für das Jahr 2020 ergibt sich ein sogenannter Ermächtigungsübertrag in Höhe von ca. 1,9 Mio. €. Dieser Sachverhalt wurde einstimmig beschlossen.
Änderung der Betriebssatzungen der Eigenbetriebe Wasserwerk und Abwasserwerk
Aufgrund einer Änderung des Eigenbetriebsgesetzes durch den Landtag, müssen die Betriebssatzungen der entsprechenden Betriebe formal angepasst werden. Dem stimmen alle Fraktionen zu.
Bebauungsplan „Untere Gasse – Enge Gasse – Schlossparkstraße“: Aufstellungsbeschluss und Erlass einer Veränderungssperre
Wenn in einem Gebiet bauliche Veränderungen anstehen, ist es für alle Beteiligten sinnvoll, wenn ein Bebauungsplan vorliegt. Dieser schafft sowohl für die Stadt die Möglichkeit, vorgesehene Planungsziele umzusetzen und gibt gleichzeitig Planungssicherheit für die Bauherren. Die Fraktion der GAL befürwortet dies sehr und stimmt dem einstimmig zu.
Bebauungsplan „Grabenstraße – Benzberg“
Der Geltungsbereich des vorgesehenen Bebauungsplans soll aufgrund eines Lärmschutzgutachtens verändert werden. Die Rechtslage ist die, dass derjenige, der baut, dafür Sorge tragen muss, dass Lärm, der in bestehenden Betrieben – konkret der Stadthalle oder der nahe gelegenen Getränkehandlung – entsteht, durch geeignete Maßnahmen von der Wohnbebauung „abgehalten“ werden muss. Daher stellte sich die Frage, warum der Geltungsbereich des Bebauungsplans verändert werden muss. Um diese und weitere offene Fragen zu klären, wird der Tagesordnungspunkt nochmals zur Beratung vertagt.
11.05.2021, Fraktion der GAL